Forward-Darlehen
Mithilfe eines Forward-Darlehen kann sich der Darlehensnehmer im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern. Seit etwa zehn Jahren ist diese Finanzierungsart auf dem deutschen Markt im Angebot, aber viele Bauherren kennen diese Möglichkeit nicht.
Das Forward-Darlehen wird zu einer Zeit beantragt, zu der die erste Runde der Finanzierung mit der Zinsbindung noch läuft. Das Forward-Darlehen, das der Darlehensnehmer heute schon bei einigen Banken mit einer Vorlaufzeit von maximal 60 Monaten beantragen kann, wird erst dann ausgezahlt, wenn die Zinsbindungsfrist beendet ist. Die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrages bis zum Beginn der Laufzeit des Darlehens wird als Forward Periode bezeichnet. Für diesen Zeitraum berechnet die Bank keinerlei Gebühren und auch keine Bereitstellungszinsen. Diese Form der Annuitätendarlehen wird grundbuchrechtlich besichert und kostet zwischen einem halben und einem Prozentpunkt Zinsaufschlag gegenüber einem Annuitätendarlehen, dass sofort beansprucht werden würde.
Mit einem Forward-Darlehen sichert sich der Bauherr den heute attraktiven Bauzins für die Zukunft, das ist immer sinnvoll, wenn die Bauzinsen gerade in einer Niedrigzinsphase sind und mit steigenden Zinsen für Baufinanzierungen zu rechnen ist.
Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung kommen auf jeden Darlehensnehmer hohe Kosten zu. Mithilfe eines Forward-Darlehens können mehrere Tausend Euro gespart werden, wenn nicht auf das Prolongationsangebot des bisherigen Finanzierers eingegangen wird.